14. Mai 2014

Berlin. Gesetz über die Hundehaltung und das Kopftuch für Hündinnen

Korrekte Hundx
Aus gegebenem Anlaß komme ich noch einmal auf die gesetzliche Regelung des Kopftuchs für Hündinnen, aktualisiert Hundxs zurück. Die Gesetzesvorlage der Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin geht nicht weit genug, umfaßt vor allem nicht das Wesentliche.

Update. Die Grünen versichern, daß es eine solche Gesetzesvorlage nicht gibt. Siehe am Ende des Textes.

Markus Tönnishoff liegt mit seinen Vorschlägen zur Islamisierung Deutschlands, den Bürgern von der Bundesregierung verkauft als Integrationspolitik, bereits im Mai 2007 recht gut im Rennen, wenn auch die Überschrift seines Beitrages in der WELT noch immer altes Denken dokumentiert: "Endlich! Hunde müssen Kopftuch tragen"

Nein, nicht Hunde, sondern Hündinnen oder Hundxs!

Leider haben Ramona Pop, bei den Grünen vorgestellt als engagiert in Arbeitsmarkt- und Haushaltspolitik, und die für nachhaltige Stadtentwicklung zuständige Antje Kapek die wichtigsten Komponenten der Integrationspolitik in ihrer am 22. Mai 2014 im Abgeordnetenhaus von Berlin einzubringenden Verbotsliste zur Zwangsschulung und Überwachung der Bürger nicht berücksichtigt, nämlich den Islam und seine Vorschriften. Markus Tönnishoff war schon vor sieben Jahren weiter, wenn auch nicht weit genug, was ich am 4. Mai 2007 gewürdigt habe:

Da Muslimen auf Grund der Scharia das Halten von Hunden als Haustiere nicht gestattet ist; denn sie gelten als unrein, kann deutschen Nicht-Muslimen die Hundehaltung nur noch für eine Übergangszeit gestattet werden, bis die Scharia in allen Teilen des Staates und den kleinsten Dörfern der Bundesländer voll zur Anwendung gekommen ist. Für diese Zeit, die nicht mehr als eine Hudna-Dauer umspannen soll, sind folgende Regelungen in den vorläufig zwölf DIN A4-Seiten umfassenden Gesetzesentwurf der beiden Grünxs über die Hundehaltung an vorderer Stelle einzufügen:
  • Pro Haushalt ist das Halten eines Hundes, Rüde oder Hündin (Rudx/ Hundx), gestattet.
  • Das Halten von Rüden ist ausschließlich Männern gestattet.
  • Alleinstehenden Männern ist die Haltung von Hündinnen (Hundxs) untersagt.
  • Eine Hündin (Hundx) darf vom Mann nur gehalten und ausgeführt werden, wenn seine Ehefrau zugegen ist.
  • Die Ehefrau ist verantwortlich, daß ihr Ehemann die Hündin (Hundx) nicht unsittlich berührt.
  • Sexualverkehr ist mit Hunden grundsätzlich nicht gestattet, auch nicht mit großen.
  • Frauen ist das Halten von Rüden nicht gestattet, da eine Berührung der Tiere nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Hündinnen (Hundxs) haben Kopftuch zu tragen. Die Größe des Kopftuches regelt ein Gesetz.
  • Mit Kopftuch gesichtete Rüden werden als Transvestiten angesehen, eingesammelt und der Steinigung auf einem zentralen Platz oder in einem Stadion zugeführt.
  • Jaulen der Hündinnen (Hundxs) und Wehklagen ihrer Besitzerinnen gilt als mangelnde Unterwerfung unter das Gesetz und wird mit 72 Peitschenhieben für die Besitzerinnen geahndet.
  • Die gleiche Strafe erhalten Hündinnen (Hundxs) ohne Kopftuch und ihre Besitzerinnen ("Frauchen").
  • Die Steinigung der Rüden mit Kopftuch ist der Regelfall. Sie geschieht vor Sonnenuntergang unter Polizeiaufsicht. Die Kosten teilen sich das Frauchen und die Wohngemeinde.
  • Auf Antrag des Ehemannes kann der mit Kopftuch gesichtete Rüde zur besseren Abschreckung an einem Kran aufgehängt werden.
  • Anträge sind im Bundesinnenministerium in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
  • Die zuständige Polizeidienststelle und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration der Bundesregierung erhalten Kopie der Bewilligung.
  • Auf Grund der höheren Kosten für die manuelle oder kraftbetriebene Einrichtung zum vertikalen Vollzug der Strafe sollte sie nur besonders schönen Rüden vorbehalten bleiben. Hündinnen (Hundxs) sind von der Kranbestrafung ausgeschlossen.
  • Zuschüsse für das Aufstellen der Kräne können nach Einzelfallprüfung vom Bund gewährt werden.


Die grünen Damen sollten sich zunächst einmal anständig, nämlich hochgeschlossen und mit einem Kopftuch, bekleiden und ihr Gesetz zur Sachkunde von Hundehalter/-innen zum Schutz vor Gefahren durch Hunde in der Stadt (Hundehalter/-innengesetz) nicht in unwesentlichen Vorschriften stecken lassen. Wir brauchen es dringend.

Update. Qualitätsjournalist Gunnar Schupelius, von der Berliner BZ, hat die Gesetzesvorlage frei erfunden. Ruft man die Seite auf, so erhält man Die von Ihnen gewünschte Seite konnte leider nicht gefunden werden. Die BZ versichert aber, am Problem zu arbeiten, dabei reicht der Antrag der Grünen zum Gesetz zur Sachkunde von Hundehalter/-innen und -außen, vom 9. April 2014, völlig aus. Oder gilt der ebenfalls nicht mehr? Ein Hundeleben ist das!

Hier die Mitteilung von Claudia Hämmerling, Sprecherin für Tierschutz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das Büro von Katrin Göring-Eckhardt, MdB, der Vorsitzenden der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat eine ähnliche Stellungnahme geschickt.

Sehr geehrte Frau Eussner,

weil die Behauptungen in dem B.Z.-Artikel schlichtweg falsch sind, hat die B.Z. den Artikel wieder aus dem Netz genommen. Leider kursiert der Text immer noch in einigen Foren, was sehr schade ist, da er wie gesagt nicht wahr ist. 

Anbei können Sie die Stellungnahme unserer Fraktion dazu lesen:

"Es gibt aktuell keinen grünen Gesetzesentwurf zum Hundegesetz im Berliner 
Abgeordnetenhaus mit den von der BZ beschriebenen Inhalten. Die Darstellung vom 12.05. in der BZ, dass die Grünen acht Verbote bei der Hundehaltung einführen wollen, ist somit nicht zutreffend: Wir planen keine Hundeprüfungen, auch nicht bei großen Hunden, wir wollen Jugendlichen unter 18 Jahren nicht die Hundehaltung verbieten und wir haben die Chip-Pflicht nicht erfunden. Diese ist derzeitige Rechtslage.

Diskussionen mit der Stadtgesellschaft und mit Fachexpertinnen und -experten haben ergeben, dass ein größeres Wissen bei HundehalterInnen zu einem besseren und ungefährlicheren 
Zusammenleben von Mensch und Tier beitragen kann. Das ist die wesentliche Änderung, die wir 
gegenüber der jetzigen Gesetzeslage und im Gegensatz zum Gesetzentwurf des Berliner Senats 
für sinnvoll erachten würden: das Wissen bei HundehalterInnen über eine 
Sachkundeschulung künftig zu stärken und Hundehaltungen besser zu registrieren. Eine 
finanzielle Belastung der HundehalterInnen ist damit nicht verbunden, weil im Gegenzug die 
Hundesteuer für ein Jahr erlassen werden soll. Einschränkungen in der Haltung wie Leinen- 
oder Maulkorbzwang – wie es der Senat vorsieht – bzw. Altersbeschränkungen soll es 
lediglich bei gefährlichen Hunden geben, d.h. bei Hunden, die schon einmal gebissen haben."

Ebenfalls ist hier noch ein Link auf unsere Fraktionswebseite, der die grüne Position zum 

Dies ist allerdings keine Entwarnung. Nach wie vor kann Nicht-Muslimen die Hundehaltung nur noch für eine Übergangszeit gestattet werden, bis die Scharia in allen Teilen des Staates und den kleinsten Dörfern der Bundesländer voll zur Anwendung gekommen ist.

Dann erübrigen sich Gesetzesvorlagen, Stellungnahmen und Gegendarstellungen.